Motorräder etc. in Fahrradbügeln – Update

Ein altbekanntes Problem: Man möchte sein Fahrrad halbwegs geschützt am Fahrradbügel verstauen – und dann steht eine leichte oder schwere Maschine an diesem Platz…

Motorräder und ähnliche lärmende und stinkende Vehikel findet man überall in der Innenstadt an und zwischen Fahrradbügeln – ein paar aktuelle Beispiele zwischen Wollhaus und K3:

Ich habe drei der in der Innenstadt viel zu selten patrouillierende Mitarbeiter/innen des KOD (= Kommunaler Ordnungsdienst) mal gefragt, ob Kraftfahrzeuge wie Motorräder und -Roller überhaupt an Fahrradbügeln abgestellt werden dürfen…

Broschüre „Perspektive 2030“ © Stadt Heilbronn

Dreimal erhielt ich von diesen städtischen Angestellten, die sich [POLIZEI-BEHÖRDE] auf die Uniformen gestickt haben, die gleiche Antwort: Wir wissen es nicht, bitte wenden Sie sich an den Sachgebietsleiter. Ich bekam sodann eine selbstgebastelte Visitenkarte überreicht:

Am 4.8. schrieb ich an diese Dienststelle:

Sehr geehrter Herr Schwihel,

ich habe Ihre Adresse von zwei Kolleginnen in der Fußgängerzone erhalten, die meine Fragen nicht beantworten wollten oder konnten…

Sie lauten:

  • Dürfen Motorräder und Motorroller die Fahrradbügel in der Stadt zum Parken benutzen?
  • Warum geht die Stadt nicht gegen diese Fahrzeuge vor, die ich immer wieder durch Fußgängerzonen fahren sehe?
    Schwerpunkt rund ums Fleischhaus sowie der südliche Teil der Fischergasse bis zur Allerheiligenstraße. Vor allem rund ums Marrahaus werden immer wieder Motor-Fahrzeuge zum Parken abgestellt.

Vielen Dank für eine eindeutige Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Bisher keine Antwort.


März 20224: Da der KOD seit kurzem eine neue Leiterin hat, habe ich mein Schreiben an Frau Romy Siegele gerichtet. Die Antwort folgte einen Tag später:

Sehr geehrter Herr Hofmann,

danke für Ihre Mail zum Thema Parken an Fahrradbügeln durch Motorräder und Motorroller. Frau Siegele hat mich über Ihre Mail informiert und gebeten, Ihnen zu antworten.

Das Befahren und Parken im Bereich von Fußgängerzonen ist für motorisierte Kraftfahrzeuge grundsätzlich verboten und wird auch entsprechend dem Bußgeldkatalog mit 55 EUR geahndet.

Grundsätzlich bedeutet aber auch, dass im Rahmen des Opportunitätsprinzips – die Behörde hier einen Ermessensspielraum hat-. Roller oder Kleinkrafträder an Fahrradbügeln  die im Bereich von 5-ca. 20m zu Beginn einer Fußgängerzone stehen und dorthin geschoben werden, sind geduldet. Das Befahren der Fußgängerzonen mit Kraftfahrzeugen wird jedoch unter Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen geahndet.

Freundliche Grüße
Im Auftrag
Gez.

Manfred Herkert
Leiter Verkehrsüberwachung
Stadt Heilbronn
Ordnungsamt
Weststraße 51/1
74072 Heilbronn
Telefon: 07131 56 – 2220, Telefax : 07131 56 – 3799
E-Mail   : mailto: Manfred.Herkert@heilbronn.de

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