Elektrische Spaßroller nun auch in Heilbronn

Die Stadtverwaltung Heilbronn gibt bekannt:

Drei E-Scooter-Verleiher starten in Heilbronn

Gleich drei Anbieter starten ab heute, 5. November, mit dem Aufbau von E-Scooter-Flotten und dem Verleih der elektrischen Kleinstfahrzeuge in Heilbronn. Vor der Betriebsaufnahme haben die drei Unternehmen Bird, Tier und Zeus auf freiwilliger Basis eine von der Stadt Heilbronn erstellte Verpflichtungsvereinbarung unterzeichnet. Diese enthält zum Beispiel Regelungen zum Abstellen der E-Scooter, zu Parkverbotsflächen, zur Verkehrssicherheit und zu Unterhalt und Wartung.

Bürgermeister Wilfried Hajek freut sich als Mitunterzeichner der Verpflichtungsvereinbarung über die Bereitschaft der E-Scooter-Anbieter, freiwillig die durch die Stadt gemachten Auflagen zu übernehmen: „Die Elektrokleinstfahrzeuge haben das Potential, als schnelles Fortbewegungsmittel bei kurzen Distanzen und in Ergänzung zum Öffentlichen Verkehr die Vielfalt der Mobilität in Heilbronn dauerhaft zu verbessern. Mit der gemeinsamen Vereinbarung schaffen wir eine gute Basis für eine partnerschaftliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Jeder Anbieter darf zunächst maximal 200 Elektrokleinstfahrzeuge in Heilbronn aufstellen, davon höchstens 75 innerhalb des Innenstadtrings zwischen Oststraße, Weinsberger Straße / Mannheimer Straße, Paula-Fuchs-Allee, Hafen- und Theresienstraße sowie Karlsruher Straße / Südstraße. Die Anbieter verpflichten sich, maximal drei Fahrzeuge an einem Standort im Umkreis von 100 Meter aufzustellen. Ausnahmen bilden die Standorte Harmonie und der Willy-Brandt-Platz am Hauptbahnhof, hier dürfen fünf Fahrzeuge im Umkreis von 50 Meter aufgestellt werden. Die Regel gilt nicht für Gebiete, durch die eine vierstreifige Straße verläuft. Hier dürfen auf beiden Straßenseiten Scooter abgestellt werden. Generell nicht abgestellt werden dürfen die Fahrzeuge in Fußgängerzonen, in städtischen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün, auf Friedhöfen, in Feuerwehrzufahrten, in Halte- und Parkverbotszonen, auf Blindenleitsystemen, vor Zufahrten bzw. Zugängen zu Privatgrundstücken, im Bereich von Bus- und Bahnhaltestellen, in öffentlichen Fahrradabstellanlagen und in Querungsbereichen.

Die E-Scooter, die in den drei Sharing-Systemen eingesetzt werden, entsprechen den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV). Wie alle E-Scooter haben sie daher eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, tragen ein Versicherungskennzeichen und es liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes vor.

Geltende Regeln für die Fahrerinnen und Fahrer 

Auch für die Benutzung der E-Scooter gelten die Regeln der StVO und der eKFV: So ist das Befahren von Gehwegen verboten. Ausnahme ist die Heilbronner Fußgängerzone, hier dürfen E-Scooter mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Ansonsten müssen sie auf Radwegen fahren. Auch Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen dürfen mit den E-Scootern befahren werden. Erst wenn kein Weg dieser Art vorhanden ist, darf mit den E-Scootern auf der Fahrbahn gefahren werden.

Fahrten mit mehreren Personen oder unter Alkoholeinfluss sind verboten. Entgegen der allgemeinen Vorschriften lassen die drei Anbieter erst Fahrer ab 18 Jahren zu.

Um das neue Mobilitätsangebot zu nutzen, muss die Smartphone-App des jeweiligen Anbieters genutzt werden. Nach einer einmaligen Registrierung ist dabei auch eine Zahlungsmethode zu hinterlegen. In der App bekommen die Benutzer außerdem Hinweise zu den geltenden Verkehrsregeln und zum ordnungsgemäßen Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum.

Bei Fragen, Problemen oder Anregungen können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an die drei Anbieter wenden:


Ein paar Infos zum Thema:

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Eine Antwort zu Elektrische Spaßroller nun auch in Heilbronn

  1. Norbert schreibt:

    Müssen die nicht vielmehr der StVZO statt der StVO entsprechen?

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